ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der Firma GardDreams – Platz für Grün Stein (Inh. André Becker)
Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§2 Angebote und Leistungsumfang
Sämtliche Preise gelten netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
Zeichnungen/Entwürfe (Aufteilung nach Variante 1, Variante 2, Erklärung im Bereich Planung) müssen bei einer nicht erfolgreichen Auftragsvergabe gekauft werden. Preise stehen in der Erklärung. Kosten über Arbeitsleistung, Softwarelizenzen und Bürokosten inkl.
§4 Ausführung
Der Verlauf von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn durch den Auftraggeber anzuzeigen.
Der Ausführungszeitpunkt ist witterungsabhängig. Für Verzögerungen durch Dritte (Materiallieferanten) übernehmen wir keine Haftung.
Der Kunde hat der Firma GardDreams – Platz für Grün und Stein die vorhandenen Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zu überlassen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Kunde.
Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen.
§5 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand.
Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor der Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind oder einsehbar waren.
Wie Sie vielleicht schon aus div. Medien erfahren haben, ist durch die Corona-Pandemie die Containerschifffahrt in eine Schieflage geraten. Aktuell gibt es für den asiatischen Überseeraum kaum noch Leercontainer. Dies erhöht die Lieferzeit bestellter Produkte massiv und auch die Frachtkosten haben sich teilweise um das 4 - 6 fache erhöht. Doch selbst zu diesen Preisen ist es äußerst schwierig Container zu erhalten, da diese mittlerweile zum Höchstpreis versteigert werden.
Da es hier nun fast schon zu Tagespreisen kommt, kann unser Großhändler aktuell keine verbindliche Kalkulation div. Materialien wie zb. Naturstein, Alu, Stahl und auch Holz vornehmen und wir erhalten Preise nur auf Anfrage. Dadurch können auch wir immer nur diese Preise übernehmen was eine Preisbindung absolut unmöglich macht.
Die Preise aus unseren Nachbarländern und aus der eigenen Region haben sich nur geringfügig verändert.
Natürlich wurde auch hier auf die hohen Anfragen und die fehlenden Mengen aus dem Asiatischen Raum regiert und an der Preisschraube nach oben gedreht. Für das Material aus Asien, China etc, welches unsere Händler nun trotz massiver Preiserhöhungen geordert
haben, gelten ab sofort eine Preisbindung von 7 Tagen. Diese Preise können sich jedoch im Laufe des Jahres immer wieder in jede Richtung ändern. Kalkulationen für Baustellen die erst in einigen Monaten stattfinden, sind
dadurch natürlich schwierig zu erstellen, aber längerfristige Preise sind aktuell leider nicht möglich.
Des weiteren wirkt sich auch die Erhebung der CO2-Steuer negativ auf die Preisgestaltung aus. Diese wird zu 100% an den Kunden weitergegeben.
§6 Abnahme
Wird vom Kunden eine förmliche Abnahme nicht verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach Fertigstellung der Leistung.
Wird vom Kunden eine förmliche Abnahme nicht verlangt und hat er die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts Anderes vereinbart wurde.
Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Kunde spätestens zu den in Absatz 1 genannten Zeitpunkten gegenüber der Firma GardDreams – Platz für Grün und Stein schriftlich geltend zu machen.
In sich abgeschlossene Teile können gesondert abgenommen werden.
Die Vergütung ist nach Abnahme innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts Anderes vereinbart ist.
Für die Folgen eines Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regeln.
Wir behalten uns vor bei Vertragsabschluss Sicherheitsleistungen oder Voraus- bzw. Abschlagszahlungen zur Materialkostendeckung bis zu 40 % des Auftragsvolumens zu verlangen. Anzahlung 1 Woche vor Baubeginn od. Vertragsabschluss und Abschlagszahlungen, wenn der Bau einen Zeitabschnitt von 1 Monat überschreitet.
Sofern nicht anders vereinbart bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§7 Gewährleistung
Gewährleistung nach BGB. Mängel und Ansprüche sind innerhalb dieser Zeit anzumelden, um Gewährleistungseinschränkungen oder -verlust zu vermeiden.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Firma GardDreams – Platz für Grün und Stein die Ausführung der Mängelbeseitigung so lange ablehnen, bis die Rechnung durch den Kunden vollständig bezahlt ist.
Unter besonderen Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei Aufbau auf durch Dritte erstellen Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellte Gewerke, die in Zusammenhang mit unseren Arbeiten stehen.
Die Gewährleistungseinschränkung gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen: Naturgewalten und mutwillige Zerstörung.
§8 Haftung für Mängel
Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung.
§9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung vor.
§10 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§11 Rechtswahl – Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§12 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.